Der Fürst von Leiningen

Im Zuge der Säku­lar­i­sa­tion wurde der Fürst von Leinin­gen neuer Landesherr.

Drei Jahre später ver­lor er zwar seine Sou­veränität an das Großher­zog­tum Baden, bei der Grün­dung des Deutschen Bun­des 1815 aber wurde ihm ein ganzes Bün­del von Rechten über seine ehe­ma­li­gen Unter­ta­nen garantiert.

Der badis­che Staat ver­suchte zwar über Jahrzehnte hin­weg immer wieder diese anachro­nis­tis­che Dop­pel­be­las­tung seinen Bürg­ern von den Schul­tern zu nehmen – diese Bemühun­gen scheit­erten jedoch in der Regel. Erst die Agrarun­ruhen des März 1848 führten zur Aufhe­bung der Priv­i­legien der Standesh­errschaft. Den Bauern blieben trotz­dem drück­ende – vielfach erdrück­ende – Ablösungszahlungen.